Immo-News

„Ohne die Hosen herunterzulassen, kommt fast keiner an eine Wohnung“

Wer in Deutschland eine Wohnung sucht, findet auf Online-Portalen viele Angebote. Eine Einladung zur Besichtigung ist oftmals eine Seltenheit. Premium-Modelle sollen den Interessenten helfen, schneller Erfolg zu haben. Doch dahinter steckt eine kalkulierte Kostenfalle. Mieterschützer fordern schnelles Gegensteuern.

Dutzende Anfragen, zwei Einladungen zur Massenbesichtigung, am Ende doch keine Wohnung: Diesen Dreiklang kennen viele Wohnungssuchende in den deutschen Großstädten. Kaum Neubau, starker Zuzug, explodierende Mietpreise – wer derzeit eine neue Bleibe sucht, braucht Ausdauer und Glück. Und oft auch einen gut gefüllten Geldbeutel.

Online-Portale wie Immoscout24 wickeln jeden Monat Millionen Suchanfragen ab. Viele Bewerber drängeln sich um eine Wohnung. 300 bis 400 Anfragen pro Annonce sind in Großstädten oftmals keine Seltenheit. Immoscout24 wirbt deshalb mit einem Bezahlmodell namens „Mieter-Plus“. Für 29,99 Euro im Monat komme man „schneller ins Traumzuhause“, so das Werbeversprechen. Dafür würden die Anfragen bei den Anbietern „immer oben“ im Postfach landen, bei einigen Anzeigen würden Mitglieder einen Zeitvorsprung erhalten und eine Bewerbungsmappe plus Schufa-Bonitätsauskunft gebe es noch obendrein.

„Diesem modernen Raubrittertum muss der Gesetzgeber entgegentreten“

„Dieses Modell ist höchst egoistisch und widerspricht den Interessen der Mieter“, sagt Dr. Rolf Bosse, Vorstand des Hamburger Mietervereins, gegenüber FOCUS online. Denn hinter dem Angebot verstecke sich eine Kostenfalle. Wer Plus-Mitglied werden will, muss sich für mindestens drei Monate binden und zahlt so rund 90 Euro. Vorher kündigen ist nicht möglich. Bosse spricht von einer „Gelddruckmaschine“: „Hier wird versucht, am Wohnungsmarkt Geld zu verdienen und nicht mit der Vermietung von Wohnungen. Diesem modernen Raubrittertum muss der Gesetzgeber entgegentreten.“

Bosse fordert schärfere Regelungen, um Mietinteressenten vor den hohen Kosten zu schützen. So könnte das Bestellerprinzip auch auf Online-Plattformen zur Wohnungsvermittlung angewandt werden. Heißt: Der Vermieter trägt alle Kosten, da er seine Wohnung als Ware anbietet. Bislang gibt es eine solche Regelung nur für die Vermittlung über einen Immobilienmakler.

„Vorgeschobene Argumente, die nicht plausibel sind“

Immoscout24, ein Unternehmen der Scout24-Gruppe, nennt auf Nachfrage als Grund für die Mindestlaufzeit von drei Monaten die lange durchschnittliche Suchdauer, vor allem in Ballungsgebieten. Das Unternehmen gibt sogar zu: Bis vor einem Jahr galt noch eine zweimonatige Mindestlaufzeit. Warum diese angehoben wurde, bleibt vollkommen offen.

Außerdem seien „Mitgliedschaftsmodelle mit der Option einer monatlichen Kündigung im Vergleich zu Modellen mit längeren Laufzeiten oft deutlich teurer“. Denn die „einzigartige Service- und Featurewelt“ müsse schließlich „sorgfältig ‚gewartet‘ und weiterentwickelt werden“, teilt das Portal gegenüber FOCUS online mit. Der Preisvorteil, so heißt es weiter, würde deswegen mit einer längeren Mindestlaufzeit wachsen. Warum das Unternehmen den Kunden keine Wahl lässt, außerhalb der vorgegebenen Mindestlaufzeiten ein Abonnement abzuschließen, bleibt unklar.

Für Mieterschützer Bosse sind das „vorgeschobene Argumente, die nicht plausibel sind“. Es werde schließlich keine physische Dienstleistung angeboten, sondern eine bereits fertig programmierte Software verkauft. Die Not der Wohnungssuchenden auf den überhitzen Märkten in den Metropolen werde so schamlos ausgenutzt. Und das ist ganz legal.

Darf der Anbieter eine Mindestlaufzeit verlangen?

Die Verbraucherzentrale Bayern verweist gegenüber FOCUS online auf die Vertragsfreiheit – also die Möglichkeit, einen Vertrag mit einem Partner seiner Wahl und auch dem Inhalt der eigenen Wahl abzuschließen. „Wer das nicht möchte, muss auf andere Möglichkeiten zurückgreifen, wie beispielsweise einen Makler beauftragen“, so eine Sprecherin. Doch es gibt eine Ausnahme: Wer sich nach Vertragsabschluss kurzfristig umentscheidet, hat ein 14-tägiges Widerrufsrechts. Allerdings kann das Unternehmen dann auf Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen bestehen.

In Hamburg ärgert sich Rolf Bosse vom Mieterverein bereits seit Jahren über ein weiteres Werbeversprechen, welches Mieter zur Premium-Mitgliedschaft treiben soll. „Für den perfekten ersten Eindruck“ beim Vermieter wird den Suchenden eine Schufa-Bonitätsauskunft nahegelegt, die praktischerweise im Premium-Abo bereits enthalten ist. Bereits im vergangenen Jahr berichteten mehrere Medien über die Werbung des Portals. Denn der Vermieter darf die Schufa-Auskunft erst verlangen, wenn der Mietvertrag auf dem Tisch liegt.

Immoscout24 schreibt auf Nachfrage, es sei „nicht mehr undenkbar, dass es direkt nach einer Besichtigung zu einem Vertragsschluss kommen kann. Wir möchten daher mit einer guten Vorbereitung die Erfolgschancen unserer Nutzer:innen erhöhen.“ Die Interessenten könnten selbst entscheiden, wann sie welche Daten preisgeben. Auf nochmalige Nachfrage verweist das Portal hingegen, dass eine einmonatige Mitgliedschaft durchaus möglich sei, wenn eine Schufa-Auskunft einzeln bestellt werde. Die Plus-Mitgliedschaft gebe es dann für einen Monat „sogar“ kostenfrei – allerdings kostet die Schufa-Auskunft auch fast 30 Euro.

„Ohne die Hosen herunterzulassen, kommt fast keiner an eine Wohnung“

Doch so einfach sei es in der Realität nicht, weiß Mieterschützer Rolf Bosse. Der enorm angespannte Mietmarkt erzeuge bei den Interessenten Druck, schnell zu handeln und sofort alle Unterlagen parat zu haben. Mit den Premium-Angeboten werde auch auf Vermieter-Seite eine Erwartungshaltung geschürt: „Ohne die Hosen herunterzulassen, kommt fast keiner an eine Wohnung – obwohl diese Personen gesetzlich voll im Recht sind.“ Es sei die absolute Ausnahme, sofort bei der Besichtigung einen Mietvertrag zu unterschreiben. Bedenkzeit werde in der Regel immer gewährt.

Konkurrenz-Plattformen wie das zum Springer-Verlag gehörende Immowelt haben derzeit keine Bezahl-Modelle für Wohnungssuchende. Noch nicht, sagt Rolf Bosse vom Hamburger Mieterverein. „So, wie unsere Wirtschaft funktioniert, muss das Modell Nachahmer finden.“

Quelle: Fokus.de vom, Mittwoch 20.09.2023

PRESSE ÜBER UNS: Immobilien Landshut – F. J. Deutsch

Seit 20 Jahren in Landshut ein Begriff

Kompetenz, profunde Erfahrung und eine außerordentlich hohe Kundenzufriedenheit sind die Pfeiler, auf denen das in Landshut ansässige und bereits seit über 20 Jahren am Markt erfolgreich tätige Immobilienunternehmen F. J. Deutsch steht. Es ist in der Region Landshut mittlerweile als solider, professioneller Immobilienspezialist bekannt.

„Jede Immobilie verfügt über ein eigenes, individuelles Potenzial. Es zu erkennen und auf dieser Grundlage die Zielgruppe zu bestimmen, ist der erste Schritt hin zur erfolgreichen Vermarktung“, erklärt F. J. Deutsch, der Chef der in Landshut beheimateten Immobilienagentur, die ihre Fühler längst schon erfolgreich in Landshut ausgestreckt hat. „Ebenso wichtig ist die Präsentationsstrategie, um das Objekt optimal sowohl in den relevanten Medien als auch beim potenziellen Kunden darzustellen“, fährt Deutsch fort. „Mit einer individuellen Strategie erreichen wir die besten Ergebnisse für unsere Kunden, so zeigt es unsere Erfahrung. Das trifft natürlich speziell für den Raum Landshut zu. Der Erfolg gibt Deutsch recht. Eine hohe Erfolgsrate solide gemakelter Immobilien und bestens zufriedene Kunden sprechen diesbezüglich eine deutliche Sprache. Die Agentur arbeitet Banken unabhängig, ist kein Franchiseunternehmen und zu 100% inhabergeführt.

„Alles hat gepasst, wir waren rundum zufrieden. Unsere Immobilie war in kurzer Zeit zu für uns sehr guten Bedingungen verkauft“, lobt ein Ehepaar aus Landshut die Immobilienfirma F. J. Deutsch. „Gerade die hilfreichen Tipps und Hinweise, was man im Vorfeld tun kann, um eine Immobilie attraktiv aber auch objektiv und damit „ehrlich“ darzustellen, waren für mich eine gewaltige Hilfe“, merkt ein Arzt aus Landshut an. Egal ob es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht, gleichgültig ob Mieten oder Vermieten angesagt ist – wer sich mit der Vermarktung oder Erwerb einer Immobilie beschäftigt und dabei Wert auf eine diskrete Vermittlung legt, dürfte recht bald den Weg in das Büro des Immobilien-Spezialisten F. J. Deutsch in Landshut finden. Ein hohes Maß an Erfahrung, fachlichem Know-how und die Bereitschaft, sich intensiv sowohl mit dem Objekt selbst, als auch mit dem Kunden und dessen Vorstellungen und Wünschen auseinanderzusetzen, seien im Immobiliengeschäft von existenzieller Bedeutung, erklärt F. J. Deutsch weiter, deswegen werde nichts dem Zufall überlassen. Und ergänzt: „Vertrauen schaffen auch die von uns gefertigten zertifizierten Immobilienbewertungen, die unseren Kunden zusätzliche Sicherheit geben.“
Quelle: News Immobilienscout24 vom 27. November 2015

Heizen und lüften im Winter: So vermeiden Sie Schimmel

Mit dem Einzug des Winters beginnt für zahlreiche Haushalte in Deutschland wieder der Kampf gegen feuchte Wände und Schimmel. Wie verschiedene Studien der letzten Jahre zeigen, sind rund 14 bis 17 Prozent der Bevölkerung von Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden betroffen.* Häufig lassen sich aber keine baulichen Mängel für die Probleme verantwortlich machen. Vielmehr führt ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner, gerade in gut gedämmten Häusern und Wohnungen, zu feuchten Wänden und Schimmelbildung. In diesem Zusammenhang erklären die Experten vom Handwerkerportal MyHammer, worauf beim Heizen und Lüften im Winter zu achten ist.

Räume sollten regelmäßig beheizt und gelüftet werden

“In der kalten Jahreszeit ist es wichtig, alle Räume regelmäßig zu beheizen, um das Auskühlen von Wänden und damit einhergehende Feuchtigkeits- und Schimmelbildung zu vermeiden“, erläutert Daniel Dodt von MyHammer. Generell sollten Raumtemperaturen von 16 bis 17 Grad Celsius nach Möglichkeit nicht unterschritten werden. „Dass Haushalte angesichts hoher Energiekosten ihren Heizbedarf senken wollen, ist absolut verständlich“, so Dodt. „Leider wird aber oft am falschen Ende gespart. Gerade Räume, die im Winter nicht oder nur unzureichend beheizt werden, bieten Schimmel & Co. einen hervorragenden Nährboden.“

Abzuraten ist zudem von dauerhaftem Kipplüften. Im Prinzip wird hierbei nur Wärme zum Fenster hinausgeheizt. Wesentlich sparsamer und effektiver ist dagegen mehrmaliges Stoßlüften in allen Räumen für mindestens fünf Minuten, um einen Austausch zwischen feuchter Innen- und trockener Außenluft vorzunehmen. Dort wo in der Wohnung viel Feuchtigkeit entsteht, wie zum Beispiel in Küche, Bad oder beim Wäschetrocknen, muss zusätzlich gelüftet werden. Wichtig für Mieter: In vielen Mietverträgen wird explizit darauf hingewiesen, wie häufig am Tag zu lüften ist. Vom Vermieter gar nicht gern gesehen ist auch das Zukleben von Lüftungsschlitzen an Fenstern, um Heizkosten zu sparen. Dadurch wird der Austausch von feuchter Raumluft unterbunden und die Gefahr von Schimmelbildung steigt.

Im Zusammenhang mit dem Lüften ist der Einsatz eines Hygrometers zu empfehlen, damit die Luftfeuchtigkeit in den einzelnen Räumen gemessen werden kann. Um feuchte Wände und Schimmelbildung zu vermeiden, sollte spätestens bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 60 bis 65 Prozent ausreichend gelüftet werden. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher in der Regel bei Werten um 50 Prozent in ausreichend beheizten Räumen. Mit Blick auf das persönliche Wohlbefinden ist allerdings zu beachten, dass das Risiko von Erkältungs- und Atemwegserkrankungen bei einer zu geringen Luftfeuchtigkeit steigt. Trockene Raumluft mit einem Anteil von weniger als 35-40 Prozent gilt es daher im Winter genauso zu vermeiden wie eine zu hohe Luftfeuchte.

Bei Feuchtigkeits- und Schimmelschäden einen Handwerker rufen

Sind Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung festgestellt worden, sollte in jedem Fall ein Handwerker gerufen werden, der das Ausmaß der Schäden prüft und entsprechende Schritte zur Trocknung der betreffenden Stellen einleitet. Bei Schäden durch Schimmel ist ebenfalls die Prüfung und Beseitigung durch einen Experten anzuraten. Zwar gibt es Hausmittel, die bei oberflächlicher Schimmelbildung gute Dienste tun. Bei größerem Befall ist aber eine umfassende Sanierung der betroffenen Flächen notwendig. Einfach nur weiß überstreichen löst das Problem dagegen nicht!
„Auch der häufig in Internetforen und Ratgebern zu findende Energiespartipp, die Wände hinter Heizkörpern zu dämmen oder mit Alufolie zu isolieren, ist mit Vorsicht zu genießen“, betont Dodt. „So öffnet eine unsaubere und unsachgemäße Verarbeitung Feuchtigkeit und Schimmel in den betreffenden Bereichen Tür und Tor. Wer die Risiken beim Thema Innendämmung minimieren will, sollte die Umbaumaßnahmen daher geeigneten Fachbetrieben überlassen.“

Quelle: Immobilien-Newsticker

Erhöhung der Grunderwerbsteuer 2014

28.10.2013 – Schleswig-Holstein schröpft Immobilienkäufer künftig am meisten

Zum Jahreswechsel wird in Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein die Steuer für den Immobilienkauf erhöht. Nun zieht auch Niedersachsen nach: Wer die höhere Steuer dort vermeiden will, sollte sich mit dem Erwerb beeilen.

Nachdem der Gesetzgeber zum August diesen Jahres bereits die Notarkosten drastisch erhöht hatte, müssen sich Immobilienkäufer nun in vier Bundesländern ab Januar 2014 auf höhere Grunderwerbsteuern einstellen. Eine neue Rekordmarke stellt Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Thorsten Albig (SPD) und seine Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) auf. Auf deren Betreiben hat der schleswig-holsteinische Landtag eine Anhebung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2014 von bisher fünf auf 6,5 Prozent beschlossen.  Albig und Heinold hatten erst im Juni 2012 ihre Ämter angetreten.

Die Bundeshauptstadt Berlin, wo die Steuer ebenfalls erhöht wird, wird im nächsten Jahr beim Steuersatz Platz zwei einnehmen. Unter Berlins regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) wird damit innerhalb von sieben Jahren die Grunderwerbsteuer bereits das dritte Mal erhöht. Zum Jahreswechsel steigt der Steuersatz von fünf auf sechs Prozent. Damit hat sich die Grunderwerbsteuer in Berlin seit 2006 nahezu verdoppelt. In Bremen und in Niedersachsen erhöht sich der Steuersatz zum Stichtag 1. Januar 2014 jeweils von 4,5 auf fünf Prozent.

Starker Anstieg der Grunderwerbsteuer innerhalb sieben Jahren

Von 1983 bis 1996 betrug der Satz für die Grunderwerbsteuer bundeseinheitlich zwei Prozent, danach bis 2006 bundeseinheitlich 3,5 Prozent. Seither können die Länder ihre Steuersätze selbst festlegen. Doch der erwartete Wettbewerb um günstige Steuersätze blieb aus: Die meisten Länder nahmen ihr neues Steuerbestimmungsrecht zum Anlass, ihre gestiegenen Ausgaben durch höhere Grunderwerbsteuer zu finanzieren. Den Steuersatz von 3,5 Prozent haben nur Bayern und Sachsen beibehalten. In der Rangfolge der Steuersätze ab nächstem Jahr folgt mit 4,5 Prozent Hamburg, dann mit fünf Prozent Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (aktuell: 4,5 Prozent), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 5,5 Prozent Steuern sind im Saarland zu zahlen. Am meisten kassiert der Fiskus ab dem nächsten Jahr dann wie bereits erwähnt in Berlin (sechs Prozent) und in Schleswig-Holstein (6,5 Prozent).

Bemessungsgrundlage ist Grundstücksanteil

Der Grunderwerbsteuer unterliegen in der Regel nach einem Kauf inländische Grundstücke. Die Steuer fällt an, wenn ein notarieller Vertrag vorliegt, in dem sich der Verkäufer verpflichtet hat, dem Käufer ein Grundstück zu übereignen, und der Käufer sich andererseits verpflichtet hat, das Grundstück abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen. Die Abtretung des Meistgebotes bei einer Zwangsversteigerung unterliegt ebenfalls der Grunderwerbsteuer.

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Bestellerprinzip: Vermieter übernehmen Wohnungsvermarktung in Zukunft wohl oft selbst

Dass nun der Auftraggeber den Makler bezahlt, trifft nicht überall auf Zustimmung

Wer soll in Zukunft den Makler bezahlen?

Wer soll in Zukunft den Makler bezahlen?

(ImmobilienScout24) – Berlin, 11.11.2013 – Das vor einer Woche während der Koalitionsverhandlungen beschlossene „Paket für bezahlbares Wohnen“ entpuppt sich als wahre Wundertüte für hitzige Diskussionen – neben der stark kritisierten Mietpreisbremse stößt auch das Bestellerprinzip auf geteilte Meinungen.

Makler wird von demjenigen bezahlt, der ihn beauftragt

Das Bestellerprinzip sieht vor, dass in Zukunft der Makler von demjenigen bezahlt wird, der ihn auch beauftragt hat. In Gebieten mit angespannter Wohnungsmarktlage sind es derzeit hauptsächlich die Wohnungssuchenden, die die Maklerprovision tragen – das würde sich mit dem Bestellerprinzip ändern.  Die Maklercourtage beträgt dabei auch weiterhin maximal zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer, das sind höchstens 2,38 Nettokaltmieten. Wer eine Wohnung über einen Makler gefunden hat, müsste diesen nur bezahlen, wenn er ihn vor dem Vermieter eingeschaltet hat und der Makler auch noch nicht vorher mit der Wohnung betraut wurde.

Finanzielle Belastung für Suchende sinkt, Einsatzbereitschaft der Makler steigt

Für das Bestellerprinzip spricht die finanzielle Entlastung der Wohnungssuchenden. Ansprechende Wohnungen in attraktiven Lagen, die vorher nur für Bewerber erwägenswert waren, in deren Budget auch die Maklercourtage passte, bieten sich nun einem weitaus größeren Spektrum an Interessenten. Außerdem ist abzusehen, dass unter dem Konkurrenzdruck die Provisionshöhen sinken, während die Einsatzbereitschaft der Makler steigt. Dadurch ist auch eine Bereinigung des Marktes abzusehen, da sich Wettbewerb um Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer weitestgehend die seriösen und professionellen Makler durchsetzen werden. Das Vorurteil, Makler würden nur dafür bezahlt, Wohnungen aufzuschließen und darauf zu warten, dass 60 Interessenten ihre Bewerbungsunterlagen ausgefüllt haben, dürfte damit bald der Vergangenheit angehören.

Vermieter übernehmen Vermarktung ihrer Objekte selbst

Durch die geänderte Regelung  werden zukünftig viele Vermieter die Vermarktung ihrer Objekte wohl auch selbst übernehmen. Dadurch werden Internetportale wie ImmobilienScout24 einen weitaus größeren Zulauf erleben als bisher. Das bietet den klaren Vorteil der erleichterten und unkomplizierten Wohnungssuche – doch könnte möglicherweise die Objektpräsentation unter dem Wegfall eines Maklers leiden: Große Wohnungsgesellschaften haben nicht die Kapazitäten, Exposés und Beschreibungen der Wohnungen und Wohnlagen mit der nötigen Sorgfalt zu bedenken.

Die Befürchtungen sind außerdem groß, dass die Provisionszahlungen verkappt doch an die Mieter weitergeleitet werden, indem die Nettokaltmieten erhöht und Mietverträge mit längerer Laufzeit zum Standard werden. Auch ein „grauer Markt“ mit hohen Abstandszahlungen ist denkbar, ebenso wie inoffizielle Zahlungen der Bewerber an die Vermieter, um bei der Auswahl den Zuschlag für die Traumwohnung zu bekommen.

Regelung gilt nur Mietobjekte, Verkäufe sind davon ausgeschlossen

Zudem werden Stimmen gegen das Bestellerprinzip laut, die beklagen, dass sich die Regelung auf Mietobjekte beschränkt, Käufer von Immobilien aber weiterhin Courtagen von 3-6% des Kaufpreises hinnehmen müssen. Über die Provisionshöhe bei Kaufobjekten gibt es ohnehin keine gesetzliche Regelung. Gerade in diesem Segment werden aber die größten Gewinne erzielt, da sich aus relativ geringem Aufwand ein großer Verdienst ergibt. Beobachter des Markts müssen feststellen, dass auch beim Bestellerprinzip, ähnlich wie bei der Mietpreisbremse, voraussichtlich nicht die positiven Aspekte überwiegen werden. Wenn die Maklercourtage für Mietinteressenten wegfällt, werden auf eine Wohnung weitaus mehr Bewerber kommen, als es derzeit der Fall ist. Die Wohnungssuche wird somit vielleicht zwar günstiger, aber bestimmt nicht einfacher.
Auch die Makler selbst sind geteilter Meinung über die neue Regelung. Lesen Sie die unterschiedlichen Standpunkte auf unserem Unternehmensblog unter „Wer zahlt die Provision“.

Quelle: News Immobilienscout24